Seit Anfang 2023 besteht die Befugnis der Landesärztekammer Thüringen in Jena, Ärztinnen oder Ärzte im Fach Geriatrie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung auszubilden. Die Ermächtigung beschränkt sich auf drei Monate.
Thüringenweit konnte die Zusatzbezeichnung Geriatrie bislang ausschließlich in Kliniken erworben werden. Die Ermächtigung einer Einzelpraxis ist - auch wenn sie lediglich für drei Monate besteht - zumindest in diesem Bundesland ein Alleinstellungsmerkmal.
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