Weiterbildungs-ermächtigungen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Geriatrie

Seit Anfang 2023 besteht die  Befugnis der Landesärztekammer Thüringen in Jena, Ärztinnen oder Ärzte in den Fächern Innere Medizin oder Geriatrie zur Erlangung der Facharztqualifikation beziehungsweise der Zusatzbezeichnung auszubilden, seit August 2025 auch in Allgemeinmedizin. Die Ermächtigung für die Innere Medizin beträgt 12 Monate, die für die Geriatrie beschränkt sich auf drei Monate, für die Allgemeinmedizin wurden 21 Monate Hausärzliche Versorgung und 18 Monate in der unmittelbaren Patientenversorgung - insgesamt also 39 Monate - erteilt. 
Thüringenweit konnte die Zusatzbezeichnung Geriatrie bislang ausschließlich in Kliniken erworben werden. Diese Ermächtigung einer Einzelpraxis ist - auch wenn sie lediglich für drei Monate besteht - zumindest in diesem Bundesland ein Alleinstellungsmerkmal.   

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